Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zum 01.07.2007 hat einige Erleichterungen bei der Beschlussfassung gebracht. Sinnvolle Modernisierungs- und Energieeinsparungsmaßnahmen können nun nicht mehr so leicht von einzelnen Eigentümern verhindert werden. Auch können unter bestimmten Voraussetzungen die gern von Bauherren „für die Ewigkeit“ festgeschriebenen Betriebskostenverteilerschlüssel mit einfacher Mehrheit geändert werden.
Durch die differenzierten Regelungen ist die Beschlussfassung jedoch auch komplizierter geworden. Insbesondere die Abgrenzung von baulichen Veränderungen, Modernisierungen, modernisierenden und einfachen Instandhaltungsmaßnahmen ist in der Praxis schwierig und bedarf nicht selten einer rechtlichen Überprüfung.