Wer zahlt die Rechnung?

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz wird zwischen Gemeinschaftseigentum (GE) und Sondereigentum (SE) unterschieden.

Die Abgrenzung ist insbesondere dort wichtig, wo es um die Fragen der Kostentragung von Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen geht. In der Regel trägt der einzelne Wohnungseigentümer die Kosten und Lasten, die sein Sondereigentum betreffen, während alle Wohnungseigentümer zusammen die Ausgaben für das Gemeinschaftseigentum gemeinsam zu zahlen haben.

In der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung oder durch Vereinbarungen und Beschlüsse können aber abweichende Kostenverteilungen geregelt sein.

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